MIRALUX

 
 
 

AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN IN DER SCHWEIZ

 
Neue Arbeitsplätze dank ausländischen Gesellschaften
 

Die Auslandsgesellschaften werden wie nie zuvor von der Schweiz angezogen; insbesondere die deutschen und italienischen Firmen. Einer der Hauptgründe des Interesses der Firmen, sind die Steuern. Die steuerliche Belastung in der Schweiz, legt sich viel unter dem europäischen Durchschnittlichen fest, und in einigen, nicht  unwesentlichen Fällen ist sogar die Gesamtsteuerbefreiung vorher gesehen. In den angrenzenden Ländern ist der Prozentsatz um einiges Höher: 41 % in Deutschland, 36 % in Italien und Frankreich, 34 % in Österreich. Außerdem, um Auslandsgesellschaften an zu ziehen, bieten viele Schweizerkantone Steuererleichterungen an. Aber das ist keine Neuigkeit. Schon seit vielen Jahren haben sich die Auslands Holdings in der Schweiz niedergelassen, insbesondere im Kanton Zug, für die offensichtlichen steuerlichen Vorteile, die ihnen gewährt wurden. Nun, obwohl die Steuereinnahmen in die Staatskasse flossen, haben diese Firmen wenig Arbeitsplätze erschaffen.

 

Heute hingegen kommen nicht nur Firmen in die Schweiz, weil sie Steuern sparen wollen, aber auch weil sie arbeiten wollen.
Entsprechend Martin Theurer von der  Handelskammer Deutschland-Schweiz, seit dreizehn Jahren aktiv in Zürich <<Damals hatten wir vielleicht vier Nachfragen im Jahr. Heute vergeht kein Tag ohne das eine Auslandsfirma sich bei uns meldet>>. Entsprechend Eric Scheidegger, Mitglied des Managements des SECO, das Staatsekretariat der Schweizer Wirtschaft, ist das Interesse der Auslandsfirmen seit Anfang 2003 gestiegen. Die Auslandsgesellschaften werden von den jeweiligen Sprachregionen angezogen: Französische Firmen von der französischen Schweiz und italienische Firmen vom Tessin. <<Die Auslandsfirmen schätzen insbesondere die Flexibilität des Arbeitsmarkts, die hohe Produktivität und die tieferen Löhne>>. Ausserdem fügt sich ein mässiges Steuerklima, eine flüssige Verwaltung und eine ausgezeichnete Infrastruktur dazu. Für die Managements der großen multinationalen Firmen zählt auch das ausgezeichnete Niveau der Lebensqualität von den Direktoren und Arbeitnehmern.

 

Wie erwähnt, ist das Auslandsinteresse gross. Das zeigt eine Studie, die im Mai 2003 veröffentlicht wurde. Jede vierte Firma, hat die Absicht in den nächsten drei Jahren, wenigsten einen Teil der eigenen Tätigkeiten ins Ausland zu verlegen; von diesen die Hälfte in die Schweiz. Entsprechend Martin Theurer ist  einer der Gründe der Verlegung auch die untragbaren Verpflichtungen, denen die italienischen und deutschen Firmen unterworfen werden. Der Arbeiterschutz wurde so ausgedehnt, so dass man konträre Effekte erhalten hat. <<Zur Zeit passen viele Firmen auf, dass sie nicht Aufträge annehmen, wenn dies Einstellungen von neuen Mitarbeitern mit sich bringt. Im Falle einer Einstellung ist es fast unmöglich sie wieder loszuwerden >>. Für Entlassungen sind nur Sozialkriterien gültig: zuerst muss man die jungen Leute entlassen oder die, die keine Familien zu unterstützen haben. Kriterien wie Rentabilität oder Bedeutung für die Firma kommen nur nachher. Heute stellen die Firmen Personal ein, dass auch leicht wieder entlassen werden kann. Die geschützten Arbeiter werden ausgeschlossen. Sonstige Verpflichtungen, wie zum Beispiel, die Pflicht von der Anwesenheit eines Arztes, ab 5 Arbeitnehmer und die Verpflichtung, einen vollzeitig zu haben, für die Firmen mit mindestens 100 Arbeitnehmern, tragen bei, um die Wirtschaftssteigerung zu begrenzen.
Aber es ist nicht nur die übermäßige Regelung des Arbeitsmarktes, die Hindernisse in den Weg legt. Die ununterbrochenen gesetzgebenden Änderungen machen die Unternehmensplanung unsicher und die bürokratische Langsamkeit, um eine Bauerlaubnis zu erlangen, ist es notwendig eineinhalb bis zwei Jahre zu warten; die Sache ist nervenzerrüttend. <<Bei all diesen Beschränkungen, ist der Manöverierraum von den deutschen und italienischen Firmen sehr eng geworden>>. In der Schweiz, ist die Lage zum Glück anders, da sie schneller und flüssiger ist.

 

Zum Zweck des Vergleiches, reicht es zum Beispiel aus, dass man für die Ausführung der Verwaltung - wie das Ausfüllen der Steuererklärung, die Anfrage einer Bewilligung, die Berechung der Soziallasten - braucht eine italienische Firma die doppelte Zeit als eine Schweizer Firma.
Entsprechend Rolf Röthing, Verantwortlicher der wirtschaftlichen Förderung der zwei Basler Kantonen, <<die neu erschaffenen Arbeitsplätze sind vor allem Plätze für Facharbeiter in den Sektoren der Forschung und der Entwicklung>>.

 

Das Schweizer Lohnniveau stellt kein Hindernis dar, bei der Niederlassung von Auslandsfirmen in der Schweiz. Bei einer ersten Prüfung ist ihr Niveau eindrucksvoll: in  der Tat, der Bruttogehalt ist anscheinend höher als in anderen Ländern. Bei einer sorgfältigeren Prüfung, stellt man fest, wenn man die gesamten Lohnkosten betrachtet, ist die Schweiz gut gelegen. In der Tat, wenn man die Arbeitsstunden betrachtet - in Italien arbeitet man jährlich 100 Stunden weniger, in Deutschland 200 und in Frankreich sogar 300 Stunden weniger - die Schweizer Arbeitsertragsfähigkeit ist gut. Ausserdem gemäss einer internationalen Studie, haben die Schweizer Arbeiter eine bessere Motivierung und ausschließlich Österreich,  streikt man weniger. Auch die Flexibilität des Schweizer Arbeitsmarktes ist sehr hoch. Im Vergleich mit anderen 49 Nationen, ist die Schweiz vierte nach Singapur, Hong Kong und der USA; Frankreich und Deutschland besetzen die letzten zwei Plätze. Paradiesische Bedingungen für die Arbeitgeber. Aber wie sieht die Situation vom Gesichtspunkt der Arbeiter aus?
Alles was gesagt wurde, heisst, dass es leichter ist in der Schweiz zu entlassen, dass die Nacht- und Sonntagsschicht leichter zu vereinbaren ist und dass man den Arbeitnehmern Überstunden aufbürden kann.

 

Die Firma MIRALUX FIDUCIARIA bleibt zu Ihren Diensten um Ihre neue Firma in der Schweiz zu organisieren, Sie zu beraten welche Lage für die Fabrik zu wählen, die Bedingungen betreffs den Einstellungen des Personals, die bezüglichen Kosten von den Sozialbelastungen und so weiter, in solcher Weise um Ihnen alle Bestandteile zu liefern um eine Entscheidung für Ihre Firma zu nehmen und wer sie führen wird.

 

Wenn Sie eine neue Firma im Kanton Tessin einrichten möchten, können wir Sie unterstützen, indem wir Ihnen mit der Rechtsberatung, Steuerberatung und Verwaltungsberatung dienen, die sich lohnt. Wir beraten Sie bei der Wahl des Ortes, in dem Sie Ihre Tätigkeit und den Firmensitz einrichten, um so, die Verwaltungskosten, Logistikkosten und Steuernkosten auf das maximale zu beschränken.

 

Wir können Ihnen helfen, bei der Absicht, eine Erleichterung im Fiskalwesen mit den diesbezüglichen Behörden zu erhalten. Aus diesem Grund können wir Sie bei den Schritten beraten, um ein besonderes Abkommen in diesem Sinne mit den diesbezüglichen Helvetischen Behörden zu unterschreiben.

 

Wir leihen unsere Erfahrung, um die Aufenthaltsbewilligung und die Arbeitserlaubnis
für die
Betriebsleiter und die Belegschaft.

 

Wir helfen Ihnen, um eine Baubewilligung, die Zulassungen, mit dieser verbunden, anzufragen und zu erhalten und schliesslich alle nötigen Dokumente für die Unternehmenstätigkeit zu entfalten.

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