MIRALUX

 
 
 

  AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
 

 
Wie kann man in der Schweiz wohnen
 
Bewilligungstypen:

Die Bewilligung G
Die Bewilligung L
Die Bewilligung B
Die Bewilligung C
Die Bewilligung mit dem Steuerabkommen

 
Wie kann man in Frankreich und Spanien wohnen
 

Wie kann man in der Schweiz wohnen

 
Wie kann ein Ausländer dauernd in der Schweiz leben

Wenn Sie nicht Schweizerbürger sind, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung, um mehr als drei Monate in der Schweiz leben zu können, da das Touristenvisum nicht einen Aufenthalt für mehr als drei Monate bewilligt. Es gibt verschiedene Bewilligungstypen und verschiedene Arten um sie zu erlangen, je nachdem was Sie in der Schweiz konkretes erreichen wollen.

 

Falls Sie sich in die Schweiz begeben möchten um zu arbeiten, müssen Sie zuerst eine Arbeit finden, die gewisse Erfordernisse zufrieden stellt. Sie müssen bestimmte hoch spezialisierte Berufe ausüben, sei es geistig oder praktisch und nur für eine gewisse Zeitspanne zum Arbeiten bleiben.

 

Falls Sie sich in die Schweiz begeben möchten um eine Gesellschaft zu gründen und zu arbeiten, sollten Sie in der Regel keine Probleme haben um eine Bewilligung zu bekommen..

 

Falls Sie sich in die Schweiz begeben möchten um zu studieren, müssen Sie eine Schule finden, die passend für Ihre Bedürfnisse ist und durch diese eine Aufenthaltsgenehmigung für Studiumszwecke anfordern.

 

Es kann aber auch sein, dass Sie kommen möchten um von Rente in der Schweiz zu leben. Falls Ihr deklariertes Einkommen hoch genug ist und Sie wirklich in der Schweiz leben wollen und dieses Land nicht nur als Postadresse benützen, können Sie also nicht nur die Bewilligung B bekommen, die Ihnen erlaubt das ganze Jahr über in der Schweiz zu wohnen,  sondern Sie können auch die Steuer mit einer Pauschalsumme mit einem beträchtlich niedrigen Steuersatz gegenüber anderen europäischen Ländern bezahlen. In diesem Fall ist im allgemeinen ein Ausländer mit einen deklarierten Jahreseinkommen von mindestens Sfr. 150'000.-- zugelassen, auf welchem es natürlich notwendig ist, Pauschalsteuern nach einer  vorgegebenen Tabelle, deren Steuersatz bei weitem niedriger sind als die Europäischen.

 

Zum Schluss können Sie einen/e Schweizer/in heiraten und so sofort einen Aufenthaltsgenehmigung erlangen; nach 5 Jahren Aufenthalt können Sie die Wohnsitzerlaubnis und die Staatsangehörigkeit erlangen. Das ist der einfachste Weg, mit der Bedingung die richtige Person zu finden, dass manchmal das ganze Leben dauert.

 

Es ist nützlich zu wissen, dass die Schweiz, die Staatsbürger der AELS Länder (sozusagen das ganze Westeuropa) unterstützt, man muss also entscheiden ob man eine Arbeitsbewilligung oder eine Aufenthalterlaubnis erlässt. Im Gegensatz zur erhaltenen Bewilligung gemäss einer Steuerkonvention, gibt es keine besonderen Bevorzugungen.

 

Bewilligungstyp, die die Schweiz für Ausländer erlässt und die auch unsere Firma in der Lage ist für Sie zu erlangen:

 

Die erste Bewilligung, ist diejenige die den meisten Personen dient, es ist die Bewilligung B. Es handelt sich um eine Jahresbewilligung, dadurch bedingt, eine Arbeit zu haben oder wirklich in der Schweiz zu leben, für eine genügend lange Zeit während des Jahres.

 

Wenn Sie in die Schweiz kommen möchten um von Rente oder dem Gewinn eines Betriebes, der ausserhalb der Schweiz lokalisiert ist (Gesellschaftsverwalter, Erben, bekannte Sportler, bekannte Schauspieler), zu leben, können Sie die so genannte Bewilligung mit Steuerabkommen anfordern, eine Variante der Bewilligung B, die Ihnen ermöglicht die Steuern, um einiges tiefer als in anderen europäischen Ländern, zu bezahlen.

 

Es gibt aber noch eine andere Bewilligung zu beantragen, die Bewilligung C, Vollzeit Aufenthaltsbewilligung, die Ihnen im Weiteren erlaubt Liegenschaften zukaufen, eine gewinnbringende, selbstständige Tätigkeit sozusagen ohne Grenzen auszuüben. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen Sie für einige Jahre in der Schweiz gelebt haben, zwischen 5 und 10 Jahren je nach Fall und einen Beispielshaften Lebensstil geführt haben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein und ohne Schulden kumuliert zu haben.

 

Die Endphase ist die Erwerbung der Schweizerstaatsangehörigkeit mit allen Wirkungen, die im normalen Fall nach 12 Jahren Ansässigkeit in der Schweiz bewilligt wird. Sie müssen sich aber auch einem Examen über die Schweizergeschichte und die Schweizerkultur unterziehen und müssen beweisen, dass Sie sich in die Gesellschaft in der Sie leben integriert haben.

 

Definition der Bewilligungen

 

Die Bewilligung G

So heisst die Bewilligung für Grenzgänger, oder Personen die seit mindestens einem Tag jenseits der Grenze wohnhaft sind. Diese Bewilligung gibt dem Auslandsarbeiter das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten auch als selbstständig Erwerbender und Liegenschaften in der Schweiz zu kaufen. Praktisch kann der Grenzgänger am Montagmorgen in die Schweiz einreisen und am Freitagabend wieder ausreisen, ohne dass er gezwungen ist, jeden Abend in seine Nation einzureisen. Auch gibt es das Recht den Arbeitsplatz zu wechseln oder/und Beruf ohne auf eine Bewilligung des Amtes zu warten. Es gibt das Recht in jeder Gemeinde der Schweiz zu übernachten.
Die Grenzöffnung für den freien  Personenverkehr erlaubt folglich auch die Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit. Die Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit muss jedoch erwiesen werden. Für den Rest sind die gesetzlichen Bestimmungen gültig, die für Arbeitnehmer angewendet werden.
Gemäss den  bilateralen Vereinbarungen, gilt als Selbständiger Grenzgänger, der Bürger einer vertragsschliessenden Partei, der eine selbständige Tätigkeit ausübt auf dem Gebiet von der anderen vertragsschliessenden Partei und der in der Norm, jeden Tag oder mindestens einmal die Woche zu seinem Wohnort zurückkehrt.
Für diese Personen sind die gleichen Bestimmungen anwendbar, wie für die Arbeitnehmer, die Grenzgänger sind. Der Grenzgänger, der eine unabhängige Tätigkeit ausüben möchte, bekommt eine erste Bewilligung von der Dauer von sechs Monaten, sodass Ihm erlaubt wird, seine eigene Tätigkeit anzufangen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss er beweisen, dass er tatsächlich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt. Falls er diesen Beweis nicht vor Ablauf der Frist erbringen kann, aber er hat die Möglichkeit diese zu bekommen, kann man Ihm eine zusätzliche Frist von zwei Monaten gewähren. Die Eintragung ins Handelsregister von einer Einzelfirma oder einer Handelsfirma, ist eine genügender Beweis. Diese Eintragung genügt nicht für die freien Berufe, wie (Doktoren, Rechtsanwälte, usw.) Künstler und Musiker. Ein letzter Beweis können die Buchhaltungsbücher sein, da diese das tatsächliche Bestehen einer Tätigkeit zeigen. Falls es von der Sanitätspolizei und der Wirtschaftspolizei, Bestimmungen gibt, müssen diese eingehalten werden. Die Kantone können keine  restriktiven oder verbotene Massnahmen einführen für die Personen, die den Beweis erbringen müssen, dass Sie eine unabhängige Tätigkeit ausüben. Falls der Beweis gültig ist, wird eine Aufenthalterlaubnis für die Dauer von 5 Jahren gegeben. Was den steuerlichen Aspekt betrifft, sind die unabhängigen Grenzgänger in der Regel im Kanton steuerpflichtig, wo sie ihre Tätigkeit ausüben

 
Die Bewilligung L

Diese Bewilligung gibt das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten für eine kurze Zeit, maximal für 364 Tage auf 365. Es gibt die Möglichkeit, Beruf und Arbeitgeber zu wechseln, aber in diesem Fall, muss man den Grund des Aufenthaltes und die Personalien innert 8 Tagen melden. Die Dauer der Bewilligung ist gemäss der Dauer des Arbeitsvertrages. Diese Bewilligung unterliegt der Entscheidung des Büros für Auslandskräfte, da es dem Kontingent unterliegt, der Priorität der einheimischen Arbeiter und der Lohnkontrolle. Es gibt keine Möglichkeit einer selbstständig erwerbenden Tätigkeit nach zu gehen.

 

Die Bewilligung B

Sie benötigen die Bewilligung B, wenn Sie wünschen während eines ganzen Jahres in der Schweiz zu arbeiten, oder Sie nur von Rente leben möchten, von der Sie schon im Ausland leben. Diese Bewilligung ist relativ einfach zu erlangen, wenn Sie spezialisiert sind und Ihre Eignung von den Schweizerfirmen gesucht ist und es einen Mangel an Schweizerarbeitern in diesem Gebiet gibt, oder Sie sind genügen reich um ohne Staatshilfe in der Schweiz leben zu können. Ausserdem, wenn Sie eine Firma in der Schweiz gründen, die eine seriöse und wirkliche Aktivität hat und durch die Sie auch Arbeiter einstellen, können Sie ziemlich leicht die Bewilligung B erlangen.

 

Die Bewilligung C

Diese Bewilligung ist der letzte Schritt vor dem Erhalt der Staatsangehörigkeit mit allen Wirkungen. Diese verleiht fast die gleichen Rechte des Schweizerbürgers, insbesondere was die Immobilieninvestition anbelangt. Diese wird Ihnen, je nach Fall nach 5/10 Jahren, die Sie in der Schweiz wohnen ausgestellt.

 

Bewilligung mit Steuerabkommen

Diese Bewilligung ist eine Variante der Bewilligung B und ist für vermögende Personen reserviert, die vorhaben in der Schweiz zu leben und nicht zu arbeiten. Sie müssen ein deklariertes Nettokapital von mindestens einer Million Schweizerfranken haben und eine Jahresrente von mindestens Sfr. 150'000.--, Sie müssen auch bereit sein einen grossen Teil des Jahres (180 Tage) in der Schweiz zu verbringen. Der beste Aspekt dieser Bewilligung ist, dass man eine einzige, feste Steuer von geringfügiger Bedeutung bezahlt, nicht entsprechend der tatsächlichen Rente und auf jedem Fall tiefer als andere gültige Steuersätze in anderen europäischen Ländern.

 

BEWILLIGUNGEN, AUSSCHLIESSLICH FÜR MITGLIEDER  DER EU UND DER EFTA

 
DAUER TYPE

 

BESCHREIBUNG
Kantonale Bewilligungen
5 Jahre Bewilligung B EU /AELE Für neue Arbeiter, die im Kanton wohnen müssen. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität. Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit, einer speziellen Genehmigung unterstellt. Begrenztes Kontingent.
5 Jahre Bewilligung B EU /AELE Für Arbeiter die eine Arbeitsperiode von 30 Monaten in der Schweiz rechtfertigen können. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität. Tätigkeit, einer speziellen Genehmigung unterstellt. Kein Kontingent.
Kurzfristig,
weniger als 12 Monate
Bewilligung L EU /AELE Für ausgeübte Tätigkeit für ein Maximum von 364 Tagen, der Vertragsdauer entsprechend. Sie kann erneuert werden ohne das Gebiet zu verlassen. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität. Begrenztes Kontingent.
Kurzfristig,
weniger als 4 Monate
Bewilligung L EU /AELE Kurzfristige Mandate. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität. Kein Kontingent.
Kurzfristig, maximum 90
Tage für laufendes Jahr
Bewilligung L EU /AELE Für Arbeitnehmer mit Einzeltitel von Dienstleistungen oder für ein Unternehmen. Erlaubt die Arbeitssuche, die Behandlung oder die medizinischen Heilungen. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität. Kein Kontingent.
Grenzgänger
5 Jahre
Bewilligung G EU /AELE Für die Arbeiter, wohnhaft im Grenzgebiet. Möglichkeit einen zweiten Wohnsitz auf dem ganzen schweizerischen Gebiet zu kaufen. Wöchentliche Rückkehr ist obligatorisch. Freiheit auf schweizerischen Gebiet zu arbeiten und wohnen . Kein Kontingent.
 
 

BEWILLIGUNGEN, FÜR DIE DRITTEN STAATEN (AUSSERHALB DER EU UND DER EFTA)

 

DAUER

TYPE

BESCHREIBUNG

Kantonale Bewilligungen
jährlich Bewilligung B

Für Arbeiter die im Kanton wohnen müssen. Jährliche Erneuerung. Die geographische- und berufliche Mobilität einer Genehmigung unterstellt. Begrenztes Kontingent.

Maximum
12 Monate
Bewilligung L Für spezielle Mandate, der Vertragsdauer entsprechend. Begrenztes Kontingent.
Maximum
4 Monate
Bewilligung L Für spezielle Mandate, der Vertragsdauer entsprechend. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität nicht genehmigt. Begrenztes Kontingent.
120 nicht aufeinander folgenden Tage Bewilligung L Für spezielle Mandate. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und berufliche Mobilität nicht genehmigt. Begrenztes Kontingent.
 
Die Miralux Fiduciaria kann sich für Sie, um alle notwendigen Verfahren kümmern, die sich um das Erlangen der erwähnten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz widmen. Wir können für Sie die Formulare ausfüllen, die notwendigen schriftlichen Anträge aufsetzen, ausserdem können wir Ihnen helfen, die Unterlagen zusammenzustellen, für die Anfrage der Ausstellung der Bewilligung.
 
Wir geben Ihnen alle notwendigen rechtlichen und steuerlichen Unterstützung, in dem wir Ihnen ausserdem bei der Suche einer Unterkunft für Sie und Ihrer Familie helfen.
 
Wir stehen Ihnen bei, bei dem Aufsetzen und bei der Abschliessung eines Arbeitsvertrages mit Ihrem Arbeitgeber bei, oder wir beraten Sie, ob und wie sich selbständig machen können, in dem wir Ihnen die Sicherheitsmassnahmen und rechtlichen Massnahmen, die anzunehmen sind, empfehlen. Wir raten Ihnen, die beste Rechtsform, die anzunehmen ist, im Fall einer Gesellschaftsgründung und durch diejenige zu arbeiten.
 
Wir beraten Sie, was die Soziallasten und die obligatorischen und fakultativen  Versicherungen anbelangt, die Sie  unterschreiben müssen/können, um anzufangen zu arbeiten und sich in der Schweiz aufzuhalten.
 
Sie können die notwendigen Informationen direkt in unseren Büros erhalten, oder uns eine E-Mail an die folgenden Adresse senden: info@miralux.ch
 
 
Wie man in Frankreich und Spanien wohnen kann
 
Unsere Gesellschaft kann alle nötigen Dokumente formalisieren, um die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Frankreich oder Spanien zu erhalten. Wir arbeiten für diesen Zweck mit verschiedenen französischen und spanischen Rechtsanwaltskanzleien und Handelsbüros zusammen, die auf eine zehnjährige Erfahrung zurück greifen können. Das Verfahren für den Erhalt einer Bewilligung, dauert nur wenige Monate und wird durch unsere Gesellschaft und  von unseren französischen und spanischen Partners geleitet.
 
Wir können die Aufenthaltsbewilligung für Frankreich, für Handelsleute oder aber auch für Private und deren Familien erhalten.
 
Die Kosten des Verfahrens, schwanken je nach Bedürfnis des Kunden und seiner Familie.
     
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