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AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN IN DER SCHWEIZ |
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Neue Arbeitsplätze dank ausländischen Gesellschaften |
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Die Auslandsgesellschaften werden wie nie zuvor von der Schweiz
angezogen; insbesondere die deutschen und italienischen Firmen. Einer
der Hauptgründe des Interesses der Firmen, sind die Steuern. Die
steuerliche Belastung in der Schweiz, legt sich viel unter dem
europäischen Durchschnittlichen fest, und in einigen, nicht
unwesentlichen Fällen ist sogar die Gesamtsteuerbefreiung vorher
gesehen. In den angrenzenden Ländern ist der Prozentsatz um
einiges Höher: 41 % in Deutschland, 36 % in Italien und
Frankreich, 34 % in Österreich. Außerdem, um
Auslandsgesellschaften an zu ziehen, bieten viele
Schweizerkantone Steuererleichterungen an. Aber das ist keine
Neuigkeit. Schon seit vielen Jahren haben sich die Auslands
Holdings in der Schweiz niedergelassen, insbesondere im Kanton
Zug, für die offensichtlichen steuerlichen Vorteile, die ihnen
gewährt wurden. Nun, obwohl die Steuereinnahmen in die
Staatskasse flossen, haben diese Firmen wenig Arbeitsplätze
erschaffen. |
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Heute hingegen kommen nicht nur Firmen in die Schweiz, weil sie
Steuern sparen wollen, aber auch weil sie arbeiten wollen.
Entsprechend Martin Theurer von der Handelskammer
Deutschland-Schweiz, seit dreizehn Jahren aktiv in Zürich <<Damals
hatten wir vielleicht vier Nachfragen im Jahr. Heute vergeht kein Tag
ohne das eine Auslandsfirma sich bei uns meldet>>. Entsprechend
Eric Scheidegger, Mitglied des Managements des SECO, das
Staatsekretariat der Schweizer Wirtschaft,
ist das Interesse der Auslandsfirmen seit Anfang 2003 gestiegen. Die
Auslandsgesellschaften werden von den jeweiligen Sprachregionen
angezogen:
Französische Firmen von der französischen Schweiz und italienische
Firmen vom Tessin. <<Die Auslandsfirmen schätzen insbesondere die
Flexibilität des Arbeitsmarkts, die hohe Produktivität und die
tieferen Löhne>>.
Ausserdem fügt sich ein mässiges Steuerklima, eine flüssige Verwaltung
und eine ausgezeichnete Infrastruktur dazu. Für die Managements der
großen multinationalen Firmen zählt auch das ausgezeichnete Niveau der
Lebensqualität von den Direktoren und Arbeitnehmern. |
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Wie erwähnt, ist das Auslandsinteresse gross. Das zeigt eine
Studie, die im Mai 2003 veröffentlicht wurde. Jede vierte Firma, hat
die Absicht in den nächsten drei Jahren, wenigsten einen Teil der
eigenen Tätigkeiten ins Ausland zu verlegen; von diesen die Hälfte in
die Schweiz. Entsprechend Martin Theurer ist einer der Gründe
der Verlegung auch die untragbaren Verpflichtungen, denen die
italienischen und deutschen Firmen unterworfen werden. Der
Arbeiterschutz wurde so ausgedehnt, so dass man konträre Effekte
erhalten hat. <<Zur Zeit passen viele Firmen auf, dass sie nicht
Aufträge annehmen, wenn dies Einstellungen von neuen Mitarbeitern mit
sich bringt. Im Falle einer Einstellung ist es fast unmöglich sie
wieder loszuwerden >>. Für Entlassungen sind nur Sozialkriterien
gültig: zuerst muss man die jungen Leute entlassen oder die, die keine
Familien zu unterstützen haben. Kriterien wie Rentabilität oder
Bedeutung für die Firma kommen nur nachher. Heute stellen die Firmen
Personal ein, dass auch leicht wieder entlassen werden kann. Die
geschützten Arbeiter werden ausgeschlossen. Sonstige Verpflichtungen,
wie zum Beispiel, die Pflicht von der Anwesenheit eines Arztes, ab 5
Arbeitnehmer und die Verpflichtung, einen vollzeitig zu haben, für die
Firmen mit mindestens 100 Arbeitnehmern, tragen bei, um die
Wirtschaftssteigerung zu begrenzen.
Aber es ist nicht nur die übermäßige Regelung des Arbeitsmarktes, die
Hindernisse in den Weg legt. Die ununterbrochenen gesetzgebenden
Änderungen machen die Unternehmensplanung unsicher und die
bürokratische Langsamkeit, um eine Bauerlaubnis zu erlangen, ist es
notwendig eineinhalb bis zwei Jahre zu warten; die Sache ist
nervenzerrüttend. <<Bei all diesen Beschränkungen, ist der
Manöverierraum von den deutschen und italienischen Firmen sehr eng
geworden>>. In der Schweiz, ist die Lage zum Glück anders, da
sie schneller und flüssiger ist. |
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Zum Zweck des Vergleiches, reicht es zum Beispiel aus, dass man für
die Ausführung der Verwaltung - wie das Ausfüllen der Steuererklärung,
die Anfrage einer Bewilligung, die Berechung der Soziallasten -
braucht eine italienische Firma die doppelte Zeit als eine Schweizer
Firma.
Entsprechend Rolf Röthing, Verantwortlicher der wirtschaftlichen
Förderung der zwei Basler Kantonen, <<die neu erschaffenen
Arbeitsplätze sind vor allem Plätze für Facharbeiter in den Sektoren
der Forschung und der Entwicklung>>. |
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Das Schweizer Lohnniveau stellt kein Hindernis dar, bei der
Niederlassung von Auslandsfirmen in der Schweiz. Bei einer ersten
Prüfung ist ihr Niveau eindrucksvoll: in der Tat, der
Bruttogehalt ist anscheinend höher als in anderen Ländern. Bei einer
sorgfältigeren Prüfung, stellt man fest, wenn man die gesamten
Lohnkosten betrachtet, ist die Schweiz gut gelegen. In der Tat, wenn
man die Arbeitsstunden betrachtet - in Italien arbeitet man jährlich
100 Stunden weniger, in Deutschland 200 und in Frankreich sogar 300
Stunden weniger - die Schweizer Arbeitsertragsfähigkeit ist gut.
Ausserdem gemäss einer internationalen Studie, haben die Schweizer
Arbeiter eine bessere Motivierung und ausschließlich Österreich,
streikt man weniger. Auch die Flexibilität des Schweizer
Arbeitsmarktes ist sehr hoch. Im Vergleich mit anderen 49 Nationen,
ist die Schweiz vierte nach Singapur, Hong Kong und der USA;
Frankreich und Deutschland besetzen die letzten zwei Plätze.
Paradiesische Bedingungen für die Arbeitgeber. Aber wie sieht die
Situation vom Gesichtspunkt der Arbeiter aus?
Alles was gesagt wurde, heisst, dass es leichter ist in der Schweiz zu
entlassen, dass die Nacht- und Sonntagsschicht leichter zu vereinbaren
ist und dass man den Arbeitnehmern Überstunden aufbürden kann. |
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Die Firma MIRALUX FIDUCIARIA
bleibt zu Ihren Diensten um Ihre neue Firma in der Schweiz zu
organisieren, Sie zu beraten welche Lage für die Fabrik zu wählen, die
Bedingungen betreffs den Einstellungen des Personals, die bezüglichen
Kosten von den Sozialbelastungen und so weiter, in solcher Weise um
Ihnen alle Bestandteile zu liefern um eine Entscheidung für Ihre Firma zu
nehmen und wer sie führen wird. |
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Wenn Sie eine neue Firma im
Kanton Tessin einrichten möchten, können wir Sie unterstützen,
indem wir Ihnen mit der Rechtsberatung, Steuerberatung und
Verwaltungsberatung dienen, die sich lohnt. Wir beraten Sie bei
der Wahl des Ortes, in dem Sie Ihre Tätigkeit und
den Firmensitz einrichten, um so, die Verwaltungskosten,
Logistikkosten und Steuernkosten auf das
maximale zu beschränken. |
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Wir können Ihnen helfen, bei der Absicht, eine
Erleichterung im Fiskalwesen mit den
diesbezüglichen Behörden zu erhalten. Aus diesem Grund können wir
Sie bei den Schritten
beraten, um ein besonderes Abkommen in diesem Sinne mit den
diesbezüglichen Helvetischen Behörden zu unterschreiben. |
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Wir leihen unsere Erfahrung, um die
Aufenthaltsbewilligung und die Arbeitserlaubnis
für die Betriebsleiter und die
Belegschaft. |
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Wir helfen Ihnen,
um eine Baubewilligung, die Zulassungen, mit dieser verbunden,
anzufragen und zu erhalten und schliesslich alle nötigen
Dokumente für die Unternehmenstätigkeit zu entfalten. |
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