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LIEGENSCHAFTEN |
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IMMOBILIEN ZU VERKAUFEN
IMMOBILIEN ZU VERMIETEN
IMMOBILIEN IM AUSLAND
FERTIGE TÄTIGKEITEN
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Die
MIRALUX FIDUCIARIA
ist Begünstigte der
Staatsbewilligung, um Aufträge durchzuführen, sei es bei
Immobilienvermittlung, sei es für die Leitung und die Verwaltung
von Gebäuden. Wir können insbesondere in den folgenden Gebieten
arbeiten: |
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Verwaltung und Leitung der
Mietimmobilien |
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Verwaltung und Leitung von
Miteigentum (STWE) |
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Verwaltung von einzelnen Wohnungen, Geschäften, usw. |
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Beratung bei Immobilienförderungen
(Bauberatung, Marktanalyse, Prüfung der Kostenvoranschlägen,
usw.) |
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Beratung für die Erhaltung von
Finanzierungen |
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Bauleitung und Geschäftsauflösungen |
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Immobilienvermittlung |
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Schätzungen und Gutachten |
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Planungen |
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Wir sind folglich die ideale Gesellschaft für die Suche von
Kunden, die interessiert sind, Immobilien zu erwerben, sei es
auch für die Leitung von Mietgebäuden, Handels- oder
Industriegebäuden. |
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Wir können die Möglichkeit in Betracht ziehen, ein Mandat zu
unterschreiben, für die Verwaltung Ihres Gebäudes, das im Kanton
Tessin liegt, um Ihnen unsere Ratschläge für eine gute
Verwaltung zu geben, auch aus steuerlicher und
versicherungsmässiger
Sicht. |
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Dank unsere Kenntnisse und Handelsbeziehungen, können wir Ihnen
beim An- und Verkauf von Ihrer Liegenschaft helfen, vor allem
helfen bei der Vorbereitung der Verkaufsprospekte, bei der
Veröffentlichung der Zeitungsinseraten und den Medien im
Allgemeinen, und einen Käufer für Ihr Objekt aktiv zu suchen.
Wir können Sie auch beim Aufsetzten der Verträge, die für den
Vertragsabschluss notwendig sind. unterstützen. |
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Wir können alle Dokumente und Formulare vorbereiten, um so die
Rechtsanforderungen zu erfüllen für den An- und Verkauf von
einer Liegenschaft in der Schweiz, es werden besonders die
Bewilligungen der Gemeinde, des Kantons und des Bundes verlangt.
Zum Beispiel, kümmern wir uns um die Steuern, um zu überprüfen
ob die Liegenschaft von Hypotheken, Pfand oder Pfändung belastet
ist. Wir verlangen die notwendigen Genehmigungen bei den
Steuerbehörden in Aussicht von einem Abschluss von einem
Verkaufsvertrage. |
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Wir überprüfen die Möglichkeit, ob man Ihre Liegenschaft an
Ausländer verkaufen kann, indem wir eine
vorherige Genehmigung
verlangen von den zuständigen Behörden.
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Wir verlangen keine Provision als Immobilienvermittler bei der
Unterschrift des Mandates, wir nehmen unsere Provision nur
wenn das Resultat erzielt ist. |
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Unsere Schlussprovision ist sehr beschränkt und mit
Berücksichtigung auf die Wichtigkeit des Verkaufobjektes und seiner Vermittlung auf
dem Immobilienmarkt. In einigen Fällen kann man sogar davon absehen
von dem Bezug einer Provision. |
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Der
Tätigkeitsbereich unserer
Gesellschaft, schweift auf den ganzen Kanton aus. Wir können
Ihre Liegenschaften auf italienisch, deutsch, französisch,
englisch, russisch, spanisch und portugiesisch bearbeiten und
bekannt machen. |
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Wir sind bereit,
uns Ihre Anfragen anzuhören und mit Profit zu verwirklichen. |
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HABEN SIE ZU VERKAUFEN |
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ein Haus, ein Grundstück, ein
Rustico, ein Miethaus, ein Industrie- oder Handelsobjekt, usw.
? |
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WENDEN SIE SICH AN UNS |
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Wir suchen dauernd für unsere
tauglichen Kunden, irgendein Immobilienobjekt. |
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Wieso dient
unsere Hilfe ? |
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Die Schweiz besitzt eine sehr einschränkende Gesetzgebung, die den freien Zugang
zum Immobilieneigentum von Seite einer im Ausland lebenden Person behindern. Die
so genannte Lex Friedrich verbietet somit Ausländern die nicht im Besitze einer
Aufenthaltsgenehmigung sind, den freien Ankauf von Immobilieneigentum in der Schweiz. Es
gibt aber wichtige und zahlreiche
Ausnahmen. |
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Zum Beispiel: |
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Ausländer können in Gebäude mit
gemässigter Miete investieren in bestimmten Schweizer Kantonen. Dass
sind neue Gebäude, die für eine gemässigte Miete, die unter dem
Marktangebot liegt, vermietet werden. Wegen dem gibt es einen Erlass der
Lokaltaxen für bis zu zwanzig Jahren, nach dieser Zeit kann die Miete
erhöht werden.
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Ausländer, die im Ausland wohnhaft
sind, können Ferienhäuser in der Schweiz, in Touristengebieten, kaufen.
Unsere Gesellschaft ist in der Lage Ihnen Wohnungen oder Häuser und
Villen, die diesen Anforderung des Gesetzes gerecht werden zu zeigen.
Wir können den An- und Verkauf in wenigen Tagen vorbereiten, wir kümmern uns um alle
notwendigen Formalitäten. Auch in diesem Fall wird der Kaufvertrag vor
einem öffentlichen Notar unterschrieben. |
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Ausländer, die im Ausland wohnhaft
sind können auch Industrie- oder Geschäftsgebäude ohne grosse
Schwierigkeit kaufen, Hauptsache in diesem Fall ist, dass das Gebäude
industriellem oder handwerklichem Zweck dient.
Ausländer mit einer
Aufenthaltsgenehmigung Typ B, können Immobilien kaufen, im Falle, dass
es alles Wohnsitz benutzt wird, der aber nicht mehr als 3000
Quadratmeter gross sein darf.
Ausländer mit einer
Aufenthaltsgenehmigung Typ C, haben sozusagen keine Beschränkung beim
Kauf einer Immobilie in der Schweiz.
Grenzgänger können Liegenschaften
in der Schweiz kaufen, ohne besondere Einschränkungen.
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Aus der folgenden Schweizerkarte können Sie ersehen, wo
Sie Wohnungen oder Häuser kaufen können. |
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In der Schweiz, haben
die Kantone die Befugnis, im Falle eines Kaufes von einer Ferienwohnung oder Ferienhaus
von Ausländern, selbst eine Genehmigen zu erlassen. Dass heisst, dass man in einigen im
voraus festgesetzten Gebieten kaufen kann, aber es in anderen Gebieten unmöglich ist,
wenn man nicht wenigstens eine Aufenthaltsgenehmigung Typ B hat. |
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Hier eine Karte mit den
Gebieten in denen man Kaufen kann |
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Zone in der es sozusagen unmöglich ist
zu Kaufen
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Zone in der es sehr schwierig ist zu Kaufen
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Zone in der es möglich ist zu Kaufen
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Da wir uns mit Immobilieninvestitionen beschäftigen, können wir für Sie
verschiedene und günstige Möglichkeiten auswählen, auch können wir Ihnen bei der
Formalisierung der Unterlagen, bei den Verhandlungen für die Verwaltung der Liegenschaft,
sowie bei der Steuererklärung behilflich sein. Auch können wir schon für eine
Versicherungsdeckung sorgen, usw. |
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Man kann ein
Darlehen in Schweizer Franken zu einem fixen
oder schwankenden Zins zu ca. 2% im Jahr von einer
Lokalbank erhalten. Die Bank finanziert vor allem zahlungsfähige und über Referenzen
verfügende Kunden mit einer Höchstsumme von
80% des Kaufspreises.
Selbstverständlich kann man nicht mit Geld, das von kriminellen
Aktivitäten herführt erwerben und man kann nur Gebäude kaufen, von denen
der Kauf an Ausländer bewilligt ist. Der Kaufvertrag muss immer vor einem Notar
unterschrieben werden, der
sich versichert, dass alles legal ist. Es ist ferner
zu beachten, dass das Gesetz einem Schweizerbürger verbietet, für einen
Ausländer eine Liegenschaft zu kaufen, auch wenn dieser Ihm sein Geld
leiht. Es handelt sich in der Tat um ein illegales Verfahren und die ganze
Handlung ist gemäss Schweizerrecht ungültig. |
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Unsere Gesellschaft bietet Ihnen ihre
Dienste an, beim Kauf einer
Liegenschaft im Kanton Tessin und der Lösung eventueller rechtlichen
Fragen, zum Beispiel wegen Aufenthalt in der Schweiz des Besitzers der
Liegenschaft und seiner Familie oder Freunden. Üblicherweise
können wir den Kauf innerhalb 48 Stunden vorbereiten, da wir uns um alles nötige
kümmern. |
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Wir schlagen Ihnen drei verschiedene
Wohnmöglichkeiten vor: |
in Bau befindlich (günstige
Finanzierungsbedingungen)Neubauten (sofort bewohnbar)
gebraucht, aber in gutem Zustand
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Die
Immobilienpreise in der Schweiz sind sehr verschieden und sehr
schwankend je nach deren Lage. Die Touristengegenden sind die
begehrtesten und somit auch die teuersten. Was die Häuser mit
Grundstück betrifft, kann der Preis zwischen Fr. 200'000.-- bis
zu einigen Millionen CHF schwanken. Der Quadratmeterpreis einer
Wohnung im Kanton Tessin schwankt von 2'000.-- bis 6'000.--
CHF/m2. Der Liegenschaftsmarkt in der Schweiz hat gute
Voraussichten, dank der Stabilität des Schweizer Frankens, der
immer sehr konkurrenzfähig ist, gegenüber der ausländischen
Währung und er wird im allgemeinen als Zufluchtswährung benutzt. |
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Kaufbedingungen
einer Liegenschaft |
Beim
Kauf einer Liegenschaft, zahlt der Käufer den mit dem Verkäufer
vereinbarten Kaufpreis, ausserdem übernimmt er auch die ca. 2%
für die Nebenkosten (inbegriffen Notar, Eintragungsgebühren,
Stempelgebühren und andere Leistungen die
den Verkauf betreffen). Dieser Prozentsatz von 2 % ist einer
der günstigsten von Europa. In Frankreich ist dieser Prozentsatz
7 %. In Italien ist er sogar um einiges Höher und erreicht
beinahe 14%. Ausserdem kann der Käufer ein Hypothekardarlehen
von höchstens 80 % des Kaufpreises erhalten. Der Zins von einem
solchen Darlehen beträgt ca. 2% im Jahr. Zum Unterschied zu den
anderen europäischen Länder, ist in der Schweiz, die Amortisierung nicht Pflicht,
kann aber 1-2 % im Jahr betragen. Zu bemerken ist, dass die
Schweizer Banken, zum Unterschied zu den italienischen, so zu sagen nie den Kunden
zwingen, das Darlehen in 10/20 Jahren zu
tilgen. Es reicht die Hypothekarzinsen regelmässig zu bezahlen.
In der Regel, werden die von Ausländern gekauften Liegenschaften
nicht vermietet, sondern Sie bewohnen sie selbst während
Geschäftsreisen und für die
Ferien.
Die
Ausländer haben das Recht sich (ohne Bewilligung) für einen
Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten im Jahr in der Schweiz
aufzuhalten. Für einen längeren Aufenthalt muss man eine
Spezialbewilligung einholen. Die Miralux Fiduciaria kann Ihnen
ohne weiteres behilflich sein, bei der Anfrage einer solchen
Bewilligung für Sie selbst und für Ihre Familie. Zu solchem
Zweck siehe man die Rubrik Aufenthaltsbewilligungen von dieser
Website. |
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Um unsere
Immobilienliste einzusehen, Mausklick auf folgende Rubriken: |
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