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AUFENTHALTSGENEHMIGUNG |
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Wie kann man in der
Schweiz wohnen |
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Bewilligungstypen: |
Die Bewilligung G
Die Bewilligung L
Die Bewilligung B
Die Bewilligung C
Die Bewilligung mit dem Steuerabkommen |
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Wie kann man in Frankreich
und Spanien wohnen |
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Wie kann man in der Schweiz
wohnen |
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Wie kann ein Ausländer dauernd
in der Schweiz leben |
Wenn Sie nicht Schweizerbürger sind, brauchen Sie
eine Aufenthaltsbewilligung, um mehr als drei Monate in der
Schweiz leben zu können, da das Touristenvisum nicht einen
Aufenthalt für mehr als drei Monate bewilligt. Es gibt
verschiedene Bewilligungstypen und verschiedene Arten um sie zu
erlangen, je nachdem was Sie in der Schweiz konkretes erreichen
wollen. |
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Falls Sie sich in die Schweiz begeben möchten um zu
arbeiten, müssen Sie zuerst eine Arbeit finden, die gewisse
Erfordernisse zufrieden stellt. Sie müssen bestimmte hoch
spezialisierte Berufe ausüben, sei es geistig oder praktisch und
nur für eine gewisse Zeitspanne zum Arbeiten bleiben. |
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Falls Sie sich in die Schweiz begeben möchten um eine
Gesellschaft zu gründen und zu arbeiten, sollten Sie in der
Regel keine Probleme haben um eine Bewilligung zu bekommen.. |
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Falls Sie sich in die Schweiz begeben möchten um zu studieren, müssen Sie eine Schule finden, die passend für Ihre
Bedürfnisse ist und durch diese eine Aufenthaltsgenehmigung für
Studiumszwecke anfordern. |
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Es kann aber auch sein,
dass Sie kommen möchten um von Rente in der Schweiz zu leben.
Falls Ihr deklariertes Einkommen hoch genug ist und Sie wirklich
in der Schweiz leben wollen und dieses Land nicht nur als
Postadresse benützen, können Sie also nicht nur die Bewilligung
B bekommen, die Ihnen erlaubt das ganze Jahr über in der Schweiz
zu wohnen, sondern Sie können auch die Steuer mit einer
Pauschalsumme mit einem beträchtlich niedrigen Steuersatz
gegenüber anderen europäischen Ländern bezahlen. In diesem Fall
ist im allgemeinen ein Ausländer mit einen deklarierten
Jahreseinkommen von mindestens Sfr. 150'000.-- zugelassen, auf
welchem es natürlich notwendig ist, Pauschalsteuern nach einer vorgegebenen
Tabelle, deren Steuersatz bei weitem niedriger sind als die
Europäischen. |
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Zum Schluss können Sie
einen/e Schweizer/in heiraten und so sofort einen
Aufenthaltsgenehmigung erlangen; nach 5 Jahren Aufenthalt können
Sie die Wohnsitzerlaubnis und die Staatsangehörigkeit erlangen.
Das ist der einfachste Weg, mit der Bedingung die richtige
Person zu finden, dass manchmal das ganze Leben dauert. |
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Es ist nützlich zu
wissen, dass die Schweiz, die Staatsbürger der AELS Länder
(sozusagen das ganze Westeuropa) unterstützt, man muss also
entscheiden ob man eine Arbeitsbewilligung oder eine
Aufenthalterlaubnis erlässt. Im Gegensatz zur erhaltenen
Bewilligung gemäss einer Steuerkonvention, gibt es keine
besonderen Bevorzugungen. |
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Bewilligungstyp, die die Schweiz
für Ausländer erlässt und die auch unsere Firma in der Lage ist für
Sie zu erlangen: |
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Die erste Bewilligung,
ist diejenige die den meisten Personen dient, es ist die
Bewilligung B. Es handelt sich um eine Jahresbewilligung,
dadurch bedingt, eine Arbeit zu haben oder wirklich in der
Schweiz zu leben, für eine genügend lange Zeit während des
Jahres. |
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Wenn Sie in die Schweiz kommen möchten um von Rente
oder dem Gewinn eines Betriebes, der ausserhalb der Schweiz
lokalisiert ist (Gesellschaftsverwalter, Erben, bekannte
Sportler, bekannte Schauspieler), zu leben, können Sie die so genannte
Bewilligung mit Steuerabkommen anfordern, eine Variante der
Bewilligung B, die Ihnen ermöglicht die Steuern, um einiges
tiefer als in anderen europäischen Ländern, zu bezahlen. |
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Es gibt aber noch eine andere Bewilligung zu beantragen, die
Bewilligung C, Vollzeit Aufenthaltsbewilligung, die Ihnen im
Weiteren erlaubt Liegenschaften zukaufen, eine gewinnbringende,
selbstständige Tätigkeit sozusagen ohne Grenzen auszuüben. Um
diese Bewilligung zu erhalten, müssen Sie für einige Jahre in
der Schweiz gelebt haben, zwischen 5 und 10 Jahren je nach Fall
und einen Beispielshaften Lebensstil geführt haben, ohne mit dem
Gesetz in Konflikt geraten zu sein und ohne Schulden
kumuliert zu haben. |
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Die Endphase ist die Erwerbung der
Schweizerstaatsangehörigkeit mit allen Wirkungen, die im
normalen Fall nach 12 Jahren Ansässigkeit in der Schweiz
bewilligt wird. Sie müssen sich aber auch einem Examen über die
Schweizergeschichte und die Schweizerkultur unterziehen und
müssen beweisen, dass Sie sich in die Gesellschaft in der Sie
leben integriert haben. |
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Definition der Bewilligungen |
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Die Bewilligung G |
So heisst die
Bewilligung für Grenzgänger, oder Personen die seit mindestens
einem Tag jenseits der Grenze wohnhaft sind. Diese Bewilligung
gibt dem Auslandsarbeiter das Recht, in der Schweiz zu leben
und zu arbeiten auch als selbstständig Erwerbender und
Liegenschaften in der Schweiz zu kaufen. Praktisch kann der
Grenzgänger am Montagmorgen in die Schweiz einreisen und am
Freitagabend wieder ausreisen, ohne dass er gezwungen ist,
jeden Abend in seine Nation einzureisen. Auch gibt es das
Recht den Arbeitsplatz zu wechseln oder/und Beruf ohne auf
eine Bewilligung des Amtes zu warten. Es gibt das Recht in
jeder Gemeinde der Schweiz zu übernachten.
Die Grenzöffnung für den freien
Personenverkehr erlaubt folglich auch die Ausübung einer
unabhängigen Tätigkeit. Die Ausübung einer unabhängigen
Tätigkeit muss jedoch erwiesen
werden. Für den Rest sind die gesetzlichen
Bestimmungen gültig, die für Arbeitnehmer angewendet
werden.
Gemäss den bilateralen Vereinbarungen, gilt als
Selbständiger Grenzgänger, der
Bürger einer vertragsschliessenden Partei,
der eine selbständige Tätigkeit ausübt auf dem Gebiet von
der anderen vertragsschliessenden Partei
und der in der Norm, jeden Tag oder mindestens einmal die
Woche zu seinem Wohnort zurückkehrt.
Für diese Personen sind die gleichen Bestimmungen anwendbar, wie
für die Arbeitnehmer, die Grenzgänger sind. Der Grenzgänger, der
eine unabhängige Tätigkeit ausüben möchte, bekommt eine erste
Bewilligung von der Dauer von sechs Monaten, sodass Ihm erlaubt
wird, seine eigene Tätigkeit anzufangen. Nach Ablauf von sechs
Monaten muss er beweisen, dass er tatsächlich eine
selbständige Erwerbstätigkeit
ausübt. Falls er diesen Beweis nicht vor Ablauf der Frist
erbringen kann, aber er hat die Möglichkeit diese zu bekommen,
kann man Ihm eine zusätzliche Frist von zwei Monaten gewähren.
Die Eintragung ins Handelsregister von einer Einzelfirma oder
einer Handelsfirma, ist eine genügender Beweis. Diese Eintragung
genügt nicht für die freien Berufe, wie (Doktoren,
Rechtsanwälte, usw.) Künstler und Musiker. Ein letzter Beweis
können die Buchhaltungsbücher sein, da diese das tatsächliche
Bestehen einer Tätigkeit zeigen. Falls es von der
Sanitätspolizei und der
Wirtschaftspolizei, Bestimmungen gibt, müssen diese eingehalten
werden. Die Kantone können keine restriktiven
oder verbotene Massnahmen einführen für die Personen, die
den Beweis erbringen müssen, dass Sie eine unabhängige Tätigkeit
ausüben. Falls der Beweis gültig ist, wird eine
Aufenthalterlaubnis für die Dauer von 5 Jahren gegeben. Was den
steuerlichen Aspekt betrifft, sind die unabhängigen Grenzgänger
in der Regel im Kanton steuerpflichtig, wo sie ihre Tätigkeit
ausüben |
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Die Bewilligung L |
Diese Bewilligung gibt
das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten für eine
kurze Zeit, maximal für 364 Tage auf 365. Es gibt die
Möglichkeit, Beruf und Arbeitgeber zu wechseln, aber in diesem
Fall, muss man den Grund des Aufenthaltes und die Personalien
innert 8 Tagen melden. Die Dauer der Bewilligung ist gemäss der
Dauer des Arbeitsvertrages. Diese Bewilligung unterliegt der
Entscheidung des Büros für Auslandskräfte, da es dem Kontingent
unterliegt, der Priorität der einheimischen Arbeiter und der
Lohnkontrolle. Es gibt keine Möglichkeit einer selbstständig
erwerbenden Tätigkeit nach zu gehen. |
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Die Bewilligung B |
Sie benötigen die
Bewilligung B, wenn Sie wünschen während eines ganzen Jahres in
der Schweiz zu arbeiten, oder Sie nur von Rente leben möchten, von
der Sie schon im Ausland leben. Diese Bewilligung ist relativ
einfach zu erlangen, wenn Sie spezialisiert sind und Ihre Eignung
von den Schweizerfirmen gesucht ist und es einen Mangel an
Schweizerarbeitern in diesem Gebiet gibt, oder Sie sind genügen
reich um ohne Staatshilfe in der Schweiz leben zu können.
Ausserdem, wenn Sie eine Firma in der Schweiz gründen, die eine
seriöse und wirkliche Aktivität hat und durch die Sie auch
Arbeiter einstellen, können Sie ziemlich leicht die Bewilligung B
erlangen. |
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Die Bewilligung C |
Diese Bewilligung ist der
letzte Schritt vor dem Erhalt der Staatsangehörigkeit mit allen
Wirkungen. Diese verleiht fast die gleichen Rechte des
Schweizerbürgers, insbesondere was die Immobilieninvestition
anbelangt. Diese wird Ihnen, je nach Fall nach 5/10 Jahren, die
Sie in der Schweiz wohnen ausgestellt. |
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Bewilligung mit
Steuerabkommen |
Diese Bewilligung ist eine Variante
der Bewilligung B und ist für vermögende Personen
reserviert, die vorhaben in der Schweiz zu leben und
nicht zu arbeiten. Sie müssen ein deklariertes
Nettokapital von mindestens einer Million
Schweizerfranken haben und eine Jahresrente von
mindestens Sfr. 150'000.--, Sie müssen auch bereit
sein einen grossen Teil des Jahres (180 Tage) in der
Schweiz zu verbringen. Der beste Aspekt dieser
Bewilligung ist, dass man eine einzige, feste Steuer
von geringfügiger Bedeutung bezahlt, nicht
entsprechend der tatsächlichen Rente und auf jedem
Fall tiefer als andere gültige Steuersätze in anderen
europäischen Ländern. |
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BEWILLIGUNGEN, AUSSCHLIESSLICH FÜR MITGLIEDER DER EU UND
DER EFTA |
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DAUER |
TYPE |
BESCHREIBUNG |
Kantonale
Bewilligungen |
5 Jahre |
Bewilligung B EU /AELE |
Für neue Arbeiter, die im
Kanton wohnen müssen. Familiäre Wiedervereinigung und
geographische- und berufliche Mobilität. Ausübung einer
unabhängigen Tätigkeit, einer speziellen Genehmigung
unterstellt. Begrenztes Kontingent. |
5 Jahre |
Bewilligung B EU /AELE |
Für Arbeiter die eine
Arbeitsperiode von 30 Monaten in der Schweiz rechtfertigen
können. Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und
berufliche Mobilität. Tätigkeit, einer speziellen
Genehmigung unterstellt. Kein Kontingent. |
Kurzfristig,
weniger als 12 Monate |
Bewilligung L EU /AELE |
Für ausgeübte Tätigkeit für
ein Maximum von 364 Tagen, der Vertragsdauer entsprechend.
Sie kann erneuert werden ohne das Gebiet zu verlassen.
Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und
berufliche Mobilität. Begrenztes Kontingent. |
Kurzfristig,
weniger als 4 Monate |
Bewilligung L EU /AELE |
Kurzfristige Mandate.
Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und
berufliche Mobilität. Kein Kontingent. |
Kurzfristig, maximum 90
Tage für laufendes Jahr |
Bewilligung L EU /AELE |
Für Arbeitnehmer mit
Einzeltitel von Dienstleistungen oder für ein Unternehmen.
Erlaubt die Arbeitssuche, die Behandlung oder die
medizinischen Heilungen. Familiäre Wiedervereinigung und
geographische- und berufliche Mobilität. Kein Kontingent. |
Grenzgänger
5 Jahre |
Bewilligung G EU /AELE |
Für die Arbeiter, wohnhaft im
Grenzgebiet. Möglichkeit einen zweiten Wohnsitz auf dem
ganzen schweizerischen Gebiet zu kaufen. Wöchentliche
Rückkehr ist obligatorisch. Freiheit auf schweizerischen
Gebiet zu arbeiten und wohnen . Kein Kontingent. |
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BEWILLIGUNGEN, FÜR DIE DRITTEN STAATEN (AUSSERHALB DER EU
UND DER EFTA) |
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DAUER |
TYPE |
BESCHREIBUNG |
Kantonale Bewilligungen |
jährlich |
Bewilligung B |
Für Arbeiter die im Kanton
wohnen müssen. Jährliche Erneuerung. Die geographische-
und berufliche Mobilität einer Genehmigung unterstellt.
Begrenztes Kontingent. |
Maximum
12 Monate |
Bewilligung L |
Für spezielle Mandate, der
Vertragsdauer entsprechend. Begrenztes Kontingent. |
Maximum
4 Monate |
Bewilligung L |
Für spezielle Mandate, der
Vertragsdauer entsprechend. Familiäre Wiedervereinigung
und geographische- und berufliche Mobilität nicht
genehmigt. Begrenztes Kontingent. |
120 nicht aufeinander
folgenden Tage |
Bewilligung L |
Für spezielle Mandate.
Familiäre Wiedervereinigung und geographische- und
berufliche Mobilität nicht genehmigt. Begrenztes
Kontingent. |
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Die Miralux Fiduciaria kann sich für Sie, um alle notwendigen Verfahren
kümmern, die sich um das Erlangen der erwähnten Aufenthalts- und
Arbeitsbewilligungen in der Schweiz widmen. Wir können für Sie die
Formulare ausfüllen, die notwendigen schriftlichen Anträge aufsetzen,
ausserdem können wir Ihnen helfen, die Unterlagen
zusammenzustellen, für die Anfrage der Ausstellung der
Bewilligung. |
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Wir geben Ihnen alle notwendigen rechtlichen und steuerlichen
Unterstützung, in dem wir Ihnen ausserdem bei der Suche einer
Unterkunft für Sie und Ihrer Familie helfen. |
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Wir stehen Ihnen bei, bei dem Aufsetzen und bei der
Abschliessung eines Arbeitsvertrages mit Ihrem Arbeitgeber bei,
oder wir beraten Sie, ob und wie sich selbständig machen können,
in dem wir Ihnen die Sicherheitsmassnahmen
und rechtlichen Massnahmen, die anzunehmen sind, empfehlen. Wir
raten Ihnen, die beste Rechtsform, die
anzunehmen ist, im Fall einer Gesellschaftsgründung und
durch diejenige zu arbeiten. |
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Wir beraten Sie, was die Soziallasten
und die obligatorischen und fakultativen Versicherungen
anbelangt, die Sie unterschreiben müssen/können, um anzufangen
zu arbeiten und sich in der Schweiz aufzuhalten. |
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Sie können die notwendigen Informationen direkt in unseren Büros
erhalten, oder uns eine E-Mail an die folgenden Adresse senden:
info@miralux.ch |
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Wie man in
Frankreich und Spanien wohnen kann |
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Unsere Gesellschaft kann alle nötigen Dokumente formalisieren,
um die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Frankreich oder
Spanien zu erhalten. Wir arbeiten für diesen Zweck mit
verschiedenen französischen und spanischen
Rechtsanwaltskanzleien und Handelsbüros zusammen, die auf eine
zehnjährige Erfahrung zurück greifen können. Das Verfahren für
den Erhalt einer Bewilligung, dauert nur wenige Monate und wird
durch unsere Gesellschaft und von unseren französischen und
spanischen Partners geleitet. |
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Wir können die Aufenthaltsbewilligung für Frankreich, für
Handelsleute oder aber auch für Private und deren Familien
erhalten. |
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Die Kosten des Verfahrens, schwanken je nach Bedürfnis des
Kunden und seiner Familie. |
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