Eingetragene Verbindung von homosexuellen Paaren -
Strafrechtliche, steuerliche und erbliche Regelung.
Die homosexuellen Paare
waren immer benachteiligt in vielen sozialen, beruflichen
und wirtschaftlichen Bereichen. Die Schikanen, die von den
homosexuellen Paaren ausgehalten wurden, zählt man nicht.
In einigen Ländern der Welt, ist die Homosexualität sogar
vom
Strafgesetzbuch verfolgt, welches für solche Fälle
sogar nichts weniger als die Todesstrafe vorsieht.
In der
Schweiz hat sich das
Sozialgewebe glücklicherweise im Verlauf der
letzten Jahre entwickelt und die sexuelle Toleranz scheint
eine erworbene Tatsache zu sein, mindestens bei der
Mehrheit der wählenden Bevölkerung. Zeichen dafür, dass im
Verlauf des Monats Juni 2005, die Helvetische Bevölkerung
durch eine Volksabstimmung, das neue Bundesgesetz für die
eingetragenen häusliche Gemeinschaft der homosexuellen
Paaren angenommen hat, welches beträchtlich die Rechtslage
der homosexuellen Paaren verbessert, obwohl dieselbe nicht
zu 100 % der Hochzeit gleichgestellt ist. Wie folgend
beschrieben, viele Rechte und Pflichten des Instituts der
Hochzeit, findet man jedoch auch im neuen Gesetz
gefestigt.
Das neue Bundesgesetz gesteht den homosexuellen Paaren zu,
dass sie ihre Verbindung de facto im Zivilstandsbüro
registrieren können und somit aus rechtlicher Sicht, die
Unantastbarkeit zu garantieren und sanktionieren. Die
häusliche Gemeinschaft der homosexuellen Paaren, wenn
pflichtgemäss eingetragen, ausser um den affektiven
Zusammenhang zu stärken, stellt es ein wichtiges
Einsatzstück dar um mit Rechten und die gegenseitigen
Pflichten die Verbindung zu regeln und zu festigen, dass
unter vielen Aspekten der Hochzeit gleichstellbar ist.
Ausserdem im steuerlichem Erbbereich, von den
Sozialversicherungen und von der professionellen Fürsorge,
das neue Gesetz stellt die homosexuellen Paare gleich, zum
gleichen Mass wie dass der Heterosexuellen.
Es gibt
jedoch Begrenzungen, die absichtlich vom Gesetzgeber
auferlegt wurden. Zum Beispiel, einem homosexuellen Paar
ist es nicht erlaubt, ein Kind anzunehmen. Auch die neue
Methologien der unterstützten
Zeugung (künstlich Befruchtung) ist rechtlich nicht
erlaubt. Dem homosexuellen Paar, ist es also noch nicht
möglich eine Familie in richtiger Weise zu gründen.
Obgleich es bestimmte Beschränkungen gibt, kann man ruhig
behaupten, dass ein grosser Schritt vorwärts in der
Helvetischen Gesetzgebung verankert wurde, um sehr gut die
homosexuellen Paare zu schützen, diese haben nun die
Gelegenheit, ihre Verbindung rechtlich zu bekräftigen und
Verantwortlichkeit, gegenseitige Rechte und Aufgaben an
zu nehmen.
Das Gesetz
regelt sehr ausführlich und in einer führenden Weise, die
Verbindung von homosexuellen Paaren.
Wie gesagt,
zwei Personen des gleichen Geschlechtes können Ihre
Verbindung de facto beim Zivilstandsbüro eintragen lassen.
In diesem Fall, sind die eingetragenen Personen nicht wie
Ehegatten betrachtet, aber wie Paare, die durch eine
eingetragene häusliche Gemeinschaft diszipliniert sind.
Das Gesetz sieht exakte Bedingungen vor, um diese
Eintragung zu vervollkommnen. Beide Partner müssen das 18°
Altersjahr vollendet haben und fähig der Einsicht sein.
Die eingetragenen Verbindung ist zum Beispiel zwischen
Verwandten verboten und
vollbürtigen Brüdern oder
Schwestern oder Blutsverwandten.
Es geht
davon aus, dass beide Partner nicht bereits von einer
eingetragenen häuslichen Gemeinschaft oder einer Ehe
gebunden sind. Anders gesagt, müssen die Partner frei
sein, vom Gesichtspunkt aus, des Zivilstandes. Noch anders
gesagt, wer von einer eingetragenen häuslichen
Gemeinschaft gebunden ist, kann nicht heiraten. Man
erinnert, dass die Ehe zwischen Personen des gleichen
Geschlechtes, in der Schweiz nicht gültig ist, wenn diese
im Ausland begangen ist. Vom Gesichtspunkt aus, von den
Schweizer Behörden, können diese Paare nicht betrachtet
werden, als dass sie von einer ehelichen Bindung verbunden
sind. Die Änderung des Familiennamens, eingetreten durch
eine solche Ehe, kann jedoch, in den
schweizerischen Zivilstandsregistern eingetragen werden.
Entsprechend dem Bundesgesetz, was die eingetragenen
häuslichen Gemeinschaften von homosexuellen Paaren
betrifft, wird eine begangene gültige Ehe im Ausland
zwischen Personen des gleichen Geschlechts, folglich in
der Schweiz anerkannt, als eingetragene häusliche
Gemeinschaft.
Die
Eintragung im Zivilstandsamt
wird persönlich von beiden Partnern gemacht und
muss von einer Reihe von amtlichen Urkunden
bestätigt werden, die unsere Firma Miralux
Fiduciaria Sagl für Sie verlangen und vorbereiten kann,
für Kunden, die gesonnen sind, eine Eintragung zu
vervollkommnen.
Es ist
nützlich, hervorzuheben, dass die Eintragung von der
häuslichen Gemeinschaft öffentlich ist. Das bedeutet, dass
alle Bürger durch das Zivilstandsamt, die Eintragung der
Verbindung überprüfen können.
Die
homosexuellen Partner, die ihre Verbindung eingetragen
haben, sind gezwungen, sich gegenseitig zu unterstützen
und zu respektieren, ausserdem müssen sie gemeinsam für
die Erhaltung der häuslichen Gemeinschaft sorgen, jeder im
Mass seiner eigenen Möglichkeiten.
Ausserdem können sie nur mit der Zustimmung von beiden
über ihre gemeinsame Wohnung bestimmen (verkaufen, mieten,
Mietvertrag kündigen, verpfänden,
mit Hypothek belasten, usw.). Auf Anfrage müssen
gegenseitige Informationen über Einkünfte, Vermögen und
Schulden ausgetauscht werden, wie es bereits durch das
Gesetz für heterosexuelle Paare geschieht.
Wenn ein
Partner nicht der eigenen Verpflichtung der Erhaltung
und/oder der Unterstützung zu Gunsten des anderen Partners
nachkommt, kann dieser den Rechtsweg gehen und den Richter
anfragen für die Anordnung der Erfüllung.
Die
Eintragung der häuslichen Gemeinschaft, hat nicht
Konsequenzen auf den rechtlichen Familiennamen. Jeder
Partner behält den eigenen Familiennamen bei.
Während des
gemeinsamen Lebens, vertritt jeder Partner die häusliche
Gemeinschaft für die laufenden Notwendigkeiten dieser,
sodass seine Taten, auch den anderen Partner solidarisch
verpflichten. Jeder Partner jedoch, kann über sein
Vermögen verfügen und haftet persönlich für seine
Schulden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann jeder
Partner ein Inventar von seinen Gütern vorbereiten, eine
Tätigkeit, bei der die Firma Miralux Fiduciaria Sagl Ihnen
ohne weiteres behilflich sein kann bei der Verfassung.
Durch eine
Vermögensvereinbarung, bei dem die Firma Miralux
Fiduciaria Sagl Ihnen bei der Verfassung behilflich sein
kann, können die Partner eine spezielle Regelung
vereinbaren, im Falle einer Aufhebung der eingetragenen
Verbindung. Ausserdem immer durch eine Vereinbarung von
dieser Natur, ist es möglich, zu entscheiden, dass das
Vermögen der Partner geteilt wird gemäss bestimmten
rechtlichen Bestimmungen anstatt anderer. Im praktischen,
können die eingetragenen Paare, sich durch eine spezielle
Vereinbarung, die von einer gesetzlichen Regelung nach
Mass, je nach deren Anforderungen und Erwartungen
ausstatten.
Eine solche
Vereinbarung ist zum Beispiel sehr ratsam im Fall einer
der Partner Kinder hätte. Die Vereinbarung muss
verschiedene Probleme von gesetzlicher und erblicher Natur
regeln, die sich ergeben könnten.
Was das
Fremdenrecht und die schweizerische Staatsbürgerschaft
anbetrifft, gelten die gleichen Bedingungen, die bei den
Heterosexuellen Ehepartnern angewendet werden. Für die
eingetragenen Paare ist, die Möglichkeit nicht gegeben,
das Verfahren, der erleichterten
Einbürgerung zu bekommen.
Im Bereich
des Erbrechtes, der Sozialversicherungen und der
berufliche Vorsorge, sieht das Gesetz für die
homosexuellen Paare, die gleichen
Rechte und Pflichten, wie die der
heterosexuellen Ehepartnern vor. Es ist jedoch
angebracht, solche Aspekte mittels einer speziellen
Vereinbarung und/oder einem Testament zu regeln. Man muss
aber nicht vergessen, dass das genannte Gesetz neu ist und
dass es für dasselbe keinen rechtswissenschaftlichen
Vorgang gibt, sei es in der Schweiz oder im Ausland. Es
ist folglich einfach zu verstehen, dass es schwierig ist,
gewisse Situationen zu regeln, dort wo es der Fall ist, in
diesem neuen gesetzlichen Bereich, wo es keine Erfahrungen
und Entscheidungen gibt.
Insofern,
kann Miralux Fiduciaria Sagl Ihnen behilflich sein und Sie
beraten was zu Tun ist.
Man denke zum Beispiel an die Tatsache, dass das Gesetz
vorher sieht für das Paar, dass die Verbindung
einvernehmlich löschen möchte, es Pflicht ist, sich
an den Zivilrichter zu wenden. Wenn die Partner mindestens
seit einem Jahr getrennt leben, ist es möglich, die
eingetragene Verbindung auch auf Antrag eines einzelnen
Partners zu löschen. Für den Fall, zu bestimmten,
einschränkenden Bedingungen, kann der Zivilrichter,
Unterhaltsbeiträge zu Gunsten von einem Partner und zu
Lasten des anderen anordnen.
Mit dem neuen Gesetz, sieht man endlich vor, dass ein
Partner, der sich für Jahre um den
Haushalt und den häuslichen
Beistand für seinen Partner gekümmert hat, hat gemäss dem
Gesetz Anrecht auf einen Teil der Erbschaft. Der Teil der
Erbschaft ist in einem solchem Fall, identischem mit dem
eines überlebenden Ehepartners von einer heterosexuellen
Paar.
Dank des neuen Gesetzes, kann ein Partner, der seine
gewinnbringende Tätigkeit unterbricht, um sich der Pflege
seines Partners zu widmen, nun eine Unterhaltsrente
anerkannt zu bekommen, im Falle einer Auflösung der
eingetragenen Verbindung.
Mit der Eintragung ihrer Verbindung, haben die
homosexuellen Partner folglich die Möglichkeit, Ihre
Lebensgemeinschaft in klarer und sicherer Weise zu
festigen und zu regeln.