LIECHTENSTEIN
Das erlaubte
Mindestkapital für die AG (Aktiengesellschaft), ist CHF
50' 000.--, während jenes der Anstalt und der Stiftungen
CHF 30' 000.-- sind. Diese 3 Gesellschaftstypen sind nur
einer Pauschalsteuer von CHF 1000.--/Jahr unterworfen und
das unabhängig von dem Einkommen oder von den Verlusten,
die durch die Gesellschaft erzeilt wurden.
Es gibt keine Steuer auf
die Dividenden für die Aktionäre einer Anstalt und einer
Stiftung, während es eine Steuer von 4% auf die Dividenden
von einer AG gibt, wenn das an die Aktionäre verteilte
Einkommen den Betrag von CHF 1' 000'000.-- pro Jahr
überschreitet.
Es ist Pflicht, die
Bilanz jedes Jahr vorzuzeigen. Praktisch macht man das
ohne viele Formalitäten, durch die Vermittlung des
Verwalters, der in Liechtenstein wohnt.
Im allgemeinen, die
Gesellschaften, die ihren Sitz in Liechtenstein haben,
verfügen
über ein Bankkonto in einer Liechtensteinischen Bank, ein
Land, sehr bekannt durch sein Bankgeheimnis.
Die
Eröffnung eines Bankkontos im einen anderen Land ist
möglich. |